Antrag auf Lie­fe­rung vega­nen Essens

Um vor Gericht für unsere Kinder vega­nes Essen erstrei­ten zu können, brau­chen wir zunächst einen ‚rechts­mit­tel­fä­hi­gen’ Bescheid, indem die Lie­fe­rung vega­nen Essens abge­lehnt wird. Wir zeigen euch hier, wie wir an diesen Bescheid kommen.

Wir bean­tra­gen zunächst die Lie­fe­rung vega­nen Essens für unsere Kinder und bezie­hen uns dabei auf die Aus­schrei­bung des öffent­li­chen Auf­trags, die Ver­trags­grund­lage zwi­schen Schul­äm­tern und Cate­rern dar­stellt. Im Wort­laut heißt es dort:

Der Auf­trag­neh­mer hat ethi­sche und reli­giöse Aspekte, ins­be­son­dere bei der Ver­wen­dung von Fleisch, ange­mes­sen zu berücksichtigen.

Diesen Antrag rich­ten wir an das zustän­dige Schul­amt, denn dieses ist unser Ver­trags­part­ner im Hort­ver­trag und damit für die Essens­lie­fe­rung zustän­dig. (Wel­ches euer Schul­amt ist, steht also im Hort­ver­trag.) Die Ver­sor­gung unse­rer Kinder mit Mit­tag­essen ist Bestand­teil des Hort­ver­trags. (Darum soll­ten wir ja auch die Essens­pau­schale bezah­len, obwohl wir kein Essen bekom­men. Diese Unge­rech­tig­keit ist inzwi­schen besei­tigt!)

Das Schul­amt kann unse­rem Antrag statt­ge­ben und vega­nes Essen lie­fern… oder eben ableh­nen. Die Nicht­er­fül­lung des Ver­trags muss aber vom Ver­trags­part­ner Schul­amt begrün­det und rechts­mit­tel­fä­hig beschie­den werden. Gegen diesen Bescheid legen wir dann Rechts­mit­tel, also Wider­spruch ein. Sollte dieser abge­wie­sen werden, können wir klagen.

Wir haben für euch ein Anschrei­ben vor­be­rei­tet (am Ende des Arti­kels), das ihr mit euren Daten ver­se­hen an euer Schul­amt schi­cken könnt, um diesen Bescheid zu bekom­men - oder mit viel Glück vega­nes Essen für eure Kinder!

Je mehr Eltern diesen Antrag stel­len, umso besser. Für die Schul­äm­ter bedeu­tet das Stress und Arbeit, für euch aber nur 5 Minu­ten und eine Brief­marke oder Email. Viel­leicht können wir schon allein dadurch genü­gend Druck aus­üben und die Schul­äm­ter zum Ein­kni­cken bewe­gen. Denn so viel steht fest: die Senats­ver­wal­tung fürch­tet lang­wie­rige Klagen und eine Behand­lung dieses Themas in einer brei­ten Öffentlichkeit!

Macht also bitte ALLE MIT!! :)

Antrag an das Schulamt

Ihr könnt diesen Antrag per Email oder per Post ver­schi­cken. Tragt ein­fach euren Namen und den eures Kindes ein.

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Betreff: Antrag auf Lie­fe­rung vega­nen Schulessens

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Kind [Name] ernährt sich aus ethi­schen Grün­den vegan. Im aktu­el­len Spei­se­plan unse­res Essen­lie­fe­ran­ten ist aller­dings kein vega­nes Menü ent­hal­ten, bzw. auch nicht indi­vi­du­ell zusammenstellbar.

In der Muster-Ausschreibung, die Grund­lage der Ver­träge mit den Cate­rern ist, heißt es im Wortlaut:

‚Der Auf­trag­neh­mer hat ethi­sche und reli­giöse Aspekte, ins­be­son­dere bei der Ver­wen­dung von Fleisch, ange­mes­sen zu berück­sich­ti­gen.
Der Auf­trag­neh­mer hat Essens­teil­neh­mern mit All­er­gien, bzw. krank­heits­be­ding­ten Ein­schrän­kun­gen nach Attestein­rei­chung die Teil­nahme am Essen durch Bereit­stel­lung eines Diä­tes­sens zu ermöglichen.’

Der Cate­rer hat die Lie­fe­rung vega­nen Essens jedoch abgelehnt.

Ich bean­trage hier­mit die Lie­fe­rung vega­nen Essens, damit mein Kind - wie Kinder mit All­er­gien auch - am gemein­sa­men Mit­tag­essen teil­neh­men kann. 

Ich halte dies für durch­aus ange­mes­sen im Sinne der Aus­schrei­bung, da eine Aus­gren­zung von Kin­dern vom Essen rein auf­grund ihrer ethi­schen Ein­stel­lung und Gewis­sens­ent­schei­dung dem Kin­des­wohl scha­det und auch einen nega­ti­ven Effekt auf das Sozi­al­ver­hal­ten der gesam­ten Gruppe ausübt. Dem ent­ge­gen steht ledig­lich ein gerin­ger logis­ti­scher Mehr­auf­wand, den ein Cate­rer für Allergie-Kinder ja auch in Kauf nehmen muss. Da Kinder für ihre Gewis­sens­ent­schei­dung nichts können, sollte hier eine Gleich­be­hand­lung mit Allergie-Kindern erfol­gen, deren Teil­nahme am Essen laut Mus­ter­aus­schrei­bung ja offen­bar eine gewisse Wich­tig­keit bei­gemes­sen wird.

Soll­ten Sie meinen Antrag ableh­nen, bestehe ich auf einer schrift­li­chen Begrün­dung, ins­be­son­dere unter Bezug­nahme auf die Aus­schrei­bung, und vor allem binnen einer Frist von 2 Wochen auf einem rechts­mit­tel­fä­hi­gen Bescheid.

Mit freund­li­chen Grüßen

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