Schul­amt bestä­tigt: Ver­pfle­gungs­an­teil muss NICHT bezahlt werden!

Heute habe ich end­lich nach 3 Mona­ten eine Email erhal­ten vom Schulamt.

Darin heißt es nach den übli­chen inhalts­lo­sen Schein­ar­gu­men­ten schließlich:

Inso­fern ist die einzig vor­stell­bare zukünf­tige Abwick­lung, dass Sie für den nach­voll­zieh­ba­ren Bedarf eine eigene Lösung suchen, an der keine finan­zi­elle Betei­li­gung des Landes Ber­lins statt­fin­det, da die Abde­ckung Ihres Bedar­fes außer­halb der der­zeit gege­be­nen Rah­men­be­din­gun­gen für das Schu­les­sen liegt. Ich werde das Jugend­amt par­al­lel über diesen Sach­ver­halt infor­mie­ren, damit es Ihrem Antrag auf Kos­ten­be­frei­ung ent­spre­chen kann.

Das heißt 2 Dinge

1. Es ist jetzt mög­lich, sich durch einen Antrag von diesen Kosten befreien zu lassen. (Bisher muss­ten Eltern vega­ner Kinder den Ver­pfle­gungs­an­teil trotz­dem bezah­len, obwohl sie kein Essen erhal­ten haben!) Wie da genau vor­ge­gan­gen werden muss, erfahrt ihr hier: Antrag auf Befrei­ung vom Verpflegungsanteil

2. Das Schul­amt wei­gert sich, seinen Anteil an der Ver­pfle­gung wie bei allen ande­ren Kin­dern zu tragen. Dage­gen werden wir klagen.

---

UPDATE [15.5.2014]

Der Bescheid von der Hort­kos­ten­stelle ist da. Die Befrei­ung vom Ver­pfle­gungs­an­teil ist damit rechtsgültig! :)

Befreiung vom Verpflegungsanteil der Hortkosten
Befrei­ung vom Ver­pfle­gungs­an­teil der Hortkosten
Teile diesen Post:
94

Kommentare und Meinungen

Was sagst DU dazu?

*