Senat igno­riert unsere Kinder

Simon Kow­a­lew­ski, ver­brau­cher­schutz­po­li­ti­scher Spre­cher der PIRATEN, hat unser Anlie­gen unter­stützt durch eine Anfrage an den Senat. (Mehr dazu hier…)

Die Ant­wor­ten dürf­ten eini­gen von euch, die dem Herrn Medrow geschrie­ben haben, bekannt sein. Sie glei­chen sich quasi im Wortlaut.

Die DGE und Nährstoffdefizite

In der Ant­wort heißt es:

Die Deut­sche Gesell­schaft
für Ernäh­rung (DGE), auf deren Qua­li­täts­stan­dards
sich die Mus­ter­aus­schrei­bung bezieht, hält eine rein
pflanz­li­che Ernäh­rung im gesam­ten Kin­des­al­ter auf­grund
des daraus mög­lich fol­gen­den Nähr­stoff­de­fi­zits für nicht
geeig­net. Der Senat folgt dieser fach­li­chen Einschätzung.

Leider wird durch diese Ein­schät­zung und die daraus fol­gende Tat­sa­che, dass sich die Mehr­heit der vega­nen Kinder in der Schule von tro­cke­nen Kar­tof­feln oder mit­ge­brach­ten Stul­len ernäh­ren muss, über­haupt erst das Risiko eines ‚Nähr­stoff­de­fi­zits’ künst­lich geschaffen!

Selbst die DGE sagt, dass eine vegane Ernäh­rung gut geplant sein muss. Vega­nen Kin­dern aber ein wenigs­tens halb­wegs geplan­tes Mit­tag­essen zu ver­wei­gern, kann nicht im Sinne der DGE sein.

Vegan ist jetzt doch ein ‚ethi­scher Aspekt’

Und weiter heißt es:

Die Leis­tungs­be­schrei­bung der Mus­ter­aus­schrei­bung
gibt vor, dass der Anbie­ter ethi­sche und reli­giöse Aspekte,
ins­be­son­dere bei der Ver­wen­dung von Fleisch, ange­mes­sen zu berück­sich­ti­gen hat. Die Aus­schrei­bungs­for­mu­lie­rung „Berück­sich­ti­gung ethi­scher Aspekte“ for­dert ein, dass über­haupt ethi­sche Aspekte Berück­sich­ti­gung finden.
Daraus ist aber kein recht­li­cher Anspruch des ein­zel­nen
Eltern­teils oder Kindes abzu­lei­ten, dass „sein“ ethi­scher
oder reli­giö­ser Aspekt berück­sich­tigt wird. Damit ist kein
Wert­ur­teil ver­bun­den, dass es sich bei „Vegan“ nicht um
einen ethi­schen Aspekt handelt.

Inter­es­sant. Der Senat sieht also inzwi­schen ein, dass Vega­nis­mus eine Gewis­sens­ent­schei­dung (i.e. ethi­scher oder reli­giö­ser Aspekt) sein kann. Den­noch wird ver­sucht, auf die Gewis­sens­ent­schei­dung von Kin­dern durch Aus­gren­zung nega­tiv ein­zu­wir­ken, mit der Absicht sie zur Abkehr zu bewegen.

Im Rahmen der Bereit­stel­lung einer Gemein­schafts­ver­pfle­gung können ein­fach nicht alle ethi­schen und reli­giö­sen Aspekte Ein­gang finden.

Tat­sa­che ist, dass im Moment über­haupt gar keine ethi­schen und sehr wahr­schein­lich auch keine reli­giö­sen Aspekte ‚Ein­gang finden’.

Erzie­he­ri­sche Maßnahme

Tat­sa­che ist auch, dass die Essen­an­bie­ter auch dann nicht bereit sind, vega­nes Essen zu lie­fern, wenn die Eltern sämt­li­che Mehr­kos­ten tragen. Bei Vor­lie­gen einer Nah­rungs­mit­te­l­un­ver­träg­lich­keit sind die Anbie­ter aber sehr wohl dazu in der Lage, vega­nes Essen herzustellen.

Es han­delt sich hier also offen­sicht­lich NICHT um ein logis­ti­sches Pro­blem ‚im Rahmen der Bereit­stel­lung einer Gemein­schafts­ver­pfle­gung’! Die Aus­gren­zung vega­ner Kinder und die Miss­ach­tung von §4 GG (Gewis­sens­frei­heit) geschieht als erzie­he­ri­sche Maß­nahme - sowohl für Kinder als auch deren Eltern.

Weiter geht’s

Simon berei­tet jetzt einen Antrag vor und sagt dazu:

Wir for­dern den Senat auf, die ver­fas­sungs­mä­ßig garan­tierte Gewis­sens­frei­heit zu achten. Sie darf in der Schul­kan­tine nicht außer Kraft gesetzt werden. Wenn die Ver­spre­chun­gen seiner Hand­rei­chung nichts gelten, muss eben schleu­nigst ein Rechts­an­spruch geschaf­fen werden.

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