Senat ignoriert unsere Kinder
Simon Kowalewski, verbraucherschutzpolitischer Sprecher der PIRATEN, hat unser Anliegen unterstützt durch eine Anfrage an den Senat. (Mehr dazu hier…)
Die Antworten dürften einigen von euch, die dem Herrn Medrow geschrieben haben, bekannt sein. Sie gleichen sich quasi im Wortlaut.
Die DGE und Nährstoffdefizite
In der Antwort heißt es:
Die Deutsche Gesellschaft
für Ernährung (DGE), auf deren Qualitätsstandards
sich die Musterausschreibung bezieht, hält eine rein
pflanzliche Ernährung im gesamten Kindesalter aufgrund
des daraus möglich folgenden Nährstoffdefizits für nicht
geeignet. Der Senat folgt dieser fachlichen Einschätzung.
Leider wird durch diese Einschätzung und die daraus folgende Tatsache, dass sich die Mehrheit der veganen Kinder in der Schule von trockenen Kartoffeln oder mitgebrachten Stullen ernähren muss, überhaupt erst das Risiko eines ‚Nährstoffdefizits’ künstlich geschaffen!
Selbst die DGE sagt, dass eine vegane Ernährung gut geplant sein muss. Veganen Kindern aber ein wenigstens halbwegs geplantes Mittagessen zu verweigern, kann nicht im Sinne der DGE sein.
Vegan ist jetzt doch ein ‚ethischer Aspekt’
Und weiter heißt es:
Die Leistungsbeschreibung der Musterausschreibung
gibt vor, dass der Anbieter ethische und religiöse Aspekte,
insbesondere bei der Verwendung von Fleisch, angemessen zu berücksichtigen hat. Die Ausschreibungsformulierung „Berücksichtigung ethischer Aspekte“ fordert ein, dass überhaupt ethische Aspekte Berücksichtigung finden.
Daraus ist aber kein rechtlicher Anspruch des einzelnen
Elternteils oder Kindes abzuleiten, dass „sein“ ethischer
oder religiöser Aspekt berücksichtigt wird. Damit ist kein
Werturteil verbunden, dass es sich bei „Vegan“ nicht um
einen ethischen Aspekt handelt.
Interessant. Der Senat sieht also inzwischen ein, dass Veganismus eine Gewissensentscheidung (i.e. ethischer oder religiöser Aspekt) sein kann. Dennoch wird versucht, auf die Gewissensentscheidung von Kindern durch Ausgrenzung negativ einzuwirken, mit der Absicht sie zur Abkehr zu bewegen.
Im Rahmen der Bereitstellung einer Gemeinschaftsverpflegung können einfach nicht alle ethischen und religiösen Aspekte Eingang finden.
Tatsache ist, dass im Moment überhaupt gar keine ethischen und sehr wahrscheinlich auch keine religiösen Aspekte ‚Eingang finden’.
Erzieherische Maßnahme
Tatsache ist auch, dass die Essenanbieter auch dann nicht bereit sind, veganes Essen zu liefern, wenn die Eltern sämtliche Mehrkosten tragen. Bei Vorliegen einer Nahrungsmittelunverträglichkeit sind die Anbieter aber sehr wohl dazu in der Lage, veganes Essen herzustellen.
Es handelt sich hier also offensichtlich NICHT um ein logistisches Problem ‚im Rahmen der Bereitstellung einer Gemeinschaftsverpflegung’! Die Ausgrenzung veganer Kinder und die Missachtung von §4 GG (Gewissensfreiheit) geschieht als erzieherische Maßnahme - sowohl für Kinder als auch deren Eltern.
Weiter geht’s
Simon bereitet jetzt einen Antrag vor und sagt dazu:
Wir fordern den Senat auf, die verfassungsmäßig garantierte Gewissensfreiheit zu achten. Sie darf in der Schulkantine nicht außer Kraft gesetzt werden. Wenn die Versprechungen
seiner Handreichung nichts gelten, muss eben schleunigst ein Rechtsanspruch geschaffen werden.